Energiebedarfsausweis
Neubauten
Für Neubauten sind die wesentlichen Ergebnisse der Berechnungen in einem Energiebedarfsausweis zusammenzustellen. Einzelheiten regelt eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung. Dies entspricht dem Wärmebedarfsausweis, wie er seit 1995 bereits mit der Planung zu erstellen war. Vergleichbar einem Fahrzeugschein werden darin die wichtigsten technischen Daten über die energetische Qualität dokumentiert.
 
Bestandsbauten
Bestehende Gebäude benötigen nur dann einen Energiebedarfsausweis, wenn entweder das beheizte Volumen um mehr als die Hälfte erweitert wird oder innerhalb eines Jahres mindestens drei Außenbauteile (z.B. Dach, Wand und Fenster) wärmetechnisch modernisiert werden einschließlich einer Heizungserneuerung.
 
Altbauten ohne derart weitgreifende Veränderungen bleiben also von der Pflicht zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises befreit. Doch gerade hier wäre es sinnvoll, die breit gestreuten Energiebedarfswerte transparent zu machen. Daher empfiehlt die EnEV insbesondere für vermietete Immobilien die Ermittlung der realen, witterungsbereinigten Energieverbrauchskennwerte. Als Vergleichsmaßstab werden im Bundesanzeiger durchschnittliche, nach Klimazonen unterschiedene Energieverbrauchskennwerte bekannt gegeben. Das ist bisher noch nicht geschehen.
 
Energieverbrauchskennwerte für bestehende Gebäude ermöglichen Kauf- oder Mietinteressenten einen Überblick über die bauphysikalische und energietechnische Werterhaltung einer Immobilie. Sie ermöglichen wertvolle Rückschlüsse beispielsweise auf die Wohnqualität und die zu erwartenden Betriebskosten. Daraus werden sich künftig zunehmend Vorteile für diejenigen Eigentümer ergeben, die ihren Wohnungsbestand zeitgemäß und vorausschauend modernisiert und instandgesetzt haben.  
 
 
 
Muster Energiebedarfsausweis aus der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift  
zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis) Stand: 02.12.2004  
Muster Energiebedarfsausweis