Wo finde ich einen Energieausweis-Aussteller ?
Aussteller von Energieausweisen müssen grundsätzlich eine berufliche Qualifizierung haben z.B. Architekten, Schornsteinfeger, Fachingenieure für Heizungsbau etc..
Die Deutsche Energie Agentur führt eine bundesweite Liste von Energieberatern unterschiedlicher Qualifikation. D.h. Architekten, Schornsteinfeger oder Energieberatern mit BAFA.Zulasssung. In Hessen führt die „Hessische Energiespar-Aktion“ – ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft – eine Energieberaterliste.
DENA
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (kurz dena) ist ein staatseigenes deutsches Unternehmen (Anteilseigner: 50% Bund direkt; 40% Bund und 10% Länder indirekt über KfW Bankengruppe), das sich als Kompetenzzentrum für Energieeffizienz und erneuerbare Energien bezeichnet. Über 50% der laufenden Mittel zahlt die Energiewirtschaft, überwiegend die 4 großen Stromkonzerne (e.on, EnBW, RWE, Vattenfall Europe), weitere Mittel kommen aus staatlichen Förderprogrammen und Aufträgen.
Die zentralen Ziele sind die umweltschonende Gewinnung, Umwandlung und Anwendung von Energie, sowie die Entwicklung zukunftsfähiger Energiesysteme. Die zentralen Themengebiete sind energieeffiziente Gebäude, effizienter Umgang mit Strom in privaten Haushalten, Industrie und Gewerbe und die Förderung erneuerbarer Energie-Technologien.
Die dena realisiert innovative Projekte und Kampagnen für die Umsetzung ihrer Ziele auf nationaler und internationaler Ebene. Sie informiert Endverbraucher, kooperiert mit gesellschaftlichen Kräften in Politik und Wirtschaft und entwickelt Strategien für die zukünftige Energieversorgung.
Gebäudeenergieausweis-Aussteller der dena
Gebäudeenergieausweise: Hessische Energiespar-Aktion
Die dena und die hessischen Energiespar-Aktion bieten einen Energieausweis an, der über den Energiebedarf des Gebäudes informiert. Ziel des Energieausweises ist es, mehr Transparenz im Gebäudebereich zu erzielen. Der Energieausweis weist die Energieeffizienz als Qualitätsmerkmal eines Gebäudes aus und macht somit den Energiebedarf „sichtbar“ und Gebäude untereinander vergleichbar.
Wo findet man den richtigen Energieberater ?
BAFA Vor-Ort-Energieberater sind qualifizierte Ingenieure, von den Handwerkskammer geprüfte Gebäudeenergieberater (HWK) oder Absolventen anderer -BAFA anerkannter- Fortbildungsmaßnahmen, die eine „Vor-Ort-Beratung“ vornehmen.
Eine Liste mit Energieberatern aus Ihrer Region finden Sie über die Energieberater-Suche www.bafa.de oder über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn, Telefon: 06196-908-262
Vor-Ort-Beratung der BAFA-Energieberater
Die vom BAFA zertifizierten Berater helfen Ihnen, Energiesparpotenziale in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus aufzudecken und empfehlen Ihnen geeignete Verhaltensregeln für die Optimierung Ihres Energieverbrauchs sowie Maßnahmen für die Sanierung und Modernisierung Ihrer Immobilie.
Energieberater dürfen keine handwerklichen Leistungen sowie den Verkauf von Energie anbieten! Unabhängige Energieberater erstellen nicht nur Dokumente, sie beraten auch neutral.
Für alle Haus- und Wohnungseigentümer, die bereit sind, für Energieeinsparung und Umweltschutz Geld zu investieren – besonders in Wärmedämmung, den Austausch ihrer Heizungsanlage und in Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien – gibt es eine wichtige Hilfe: die fachmännische Vor-Ort-Beratung.
Was macht der beratende Ingenieur ?
Am Anfang steht die umfassende Bestandsaufnahme. In einem schriftlichen Gutachten fasst der Ingenieur die Ergebnisse zusammen. Hier gibt er Hinweise auf empfehlenswerte Energiespar-Maßnahmen und prüft den Einsatz erneuerbarer Energien. Bei einem persönlichen Gespräch gibt er Tipps, wie der Eigentümer die vorgeschlagenen Maßnahmen am besten und kostengünstigsten umsetzen kann. Außerdem informiert der Energieberater, welche Fördermittel in Anspruch genommen werden könnten.
BAFA – Zuschuss - Wie wird gefördert ?
Die Beratungskosten werden bezuschusst, die Höhe des Zuschusses ist abhängig vom Gebäudetyp und der Anzahl der Wohneinheiten.
Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt für ein Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175,- € und für Wohngebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten ein Zuschuss von 250,- € als Festbetrag gezahlt. . Im Beratungsbericht sind einige Punkte zwingend vorschrieben, damit der Zuschuss ausgezahlt wird. Die darüber hinausgehenden Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen.
Wer hat Anspruch auf Förderung ?
Anspruch auf eine Energiesparberatung vor Ort haben grundsätzlich alle Gebäude- oder Wohnungseigentümer (natürliche wie juristische Personen), sofern sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht. Das gilt auch für rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, der Wohnungswirtschaft sowie Agrarbetriebe, wenn ihre Umsätze bestimmte Summen nicht überschreiten. Ferner wendet sich das Programm an Einrichtungen mit gemeinnützigem, mildtätigem oder kirchlichem Charakter.
Welche Gebäude kommen in Frage ?
1. Die Gebäude müssen sich im Gebiet der BRD befinden.
2. Die Baugenehmigungen müssen vor 1984 (alte Bundesländer)
beziehungsweise vor 1989 (neue Bundesländer) erteilt worden sein.
3. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche des betreffenden Objekts
muss zu Wohnzwecken genutzt werden.
Werden Energieausweise vom BAFA gefördert ?
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) hat mit Energieausweisen nichts zu tun und fördert diese ausdrücklich nicht. Es ist nicht gestattet den Energieausweis mit der Energiesparberatungen des BAFA zu verknüpfen. Der Energieausweis ist eine gesonderte Leistung und wird nicht finanziell gefördert.
BAFA: „Energiesparberatungen, die mit der Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises verbunden werden, sind im Rahmen des Förderprogramms zur Vor-Ort-Beratung aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht förderfähig. Dies gilt jedoch erst, sobald Gebäudeenergieausweise durch entsprechende Änderung der EnEV verpflichtend eingeführt worden sind.“
Zulassungskriterien
Wer darf Energieausweise ausstellen ?
Für Energieausweise für Neubauten bleiben gemäß Kabinettsentwurf die bestehenden landesrechtlichen Regelungen für Energiebedarfsausweise weiterhin gültig. Danach sind in der Regel die sog. Bauvorlageberechtigen, teilweise auch bestimmte Sachverständige (z.B. für Schall- und Wärmeschutz) ausstellungsberechtigt. Für Energieausweise in Bestandsgebäuden soll es eine bundeseinheitliche Regelung geben, wobei zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden unterschieden wird. Nach dem Kabinettsentwurf müssen Aussteller eine „baunahe“ Ausbildung als Eingangsqualifikation absolviert haben.
Zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude sind berechtigt:
a) Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen der Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik, oder
b) einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt auf einem unter Buchstabe a genannten Gebiet.
Darüber hinaus sind ausschließlich für die Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude berechtigt:
Absolventen von Hoch- und Fachhochschulen der Fachrichtung Innenarchitektur,
In die Handwerksrolle eingetragene Handwerker des Baugewerbes im Hochbau, sowie im Installations- und Heizungsbau und Schornsteinfeger,
staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker der Bereiche Hochbau, Bauingenieurwesen oder Technische Gebäudeausrüstung.
Zusätzlich zur Eingangsqualifikation müssen diese Aussteller eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Studienschwerpunkt im Energiesparenden Bauen oder einschlägige zweijährige Berufserfahrung, eine absolvierte Fortbildung nach den Vorgaben der EnEV (geregelt in Anhang 11),
öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger im Bereich energiesparendes Bauen oder den einschlägigen Bereichen,
eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Bauvorlageberechtigung nach Landesrecht. Liegen Einschränkungen der Bauvorlageberechtigung vor, gelten diese auch bei der Ausstellung von Energieausweisen.
Weiterhin sind nach dem Kabinettsentwurf folgende Aussteller-Gruppen berechtigt, Energieausweis für Wohngebäude auszustellen:
Energieberater, die vor dem 25.04.2007 als BAFA-Vor Ort Berater registriert worden sind.
Personen mit abgeschlossener Ausbildung im Baustofffachhandel oder der Baustoffindustrie, die vor dem 25.04.2007 eine Weiterbildung zum Energieberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie erfolgreich abgeschlossen haben oder eine solche Ausbildung vor dem 25.04.2007 begonnen haben, sofern sie erfolgreich abgeschlossen wird.
Für Verbrauchs- und Bedarfsausweise gelten dieselben Qualifikationsanforderungen.